HEINRICH KURT OTTO HAUBROK
VORGANG: Ehemann VARK und Tochter aus Dussen-Hang Funkstelle -
Etwa im Herbst 1944 wurde im Hausgarten des aus Dussen evakuierten Niederländer namens VARK (van Vark) durch die Feldgendarmerie ein Behälter mit Funksprüchen und Berichten gefunden. VARK war bereits evakuiert, weil DussenFrontgebiet war. Sein Haus wurde durch eine Einheit der Wehrmacht belegt, welche im Garten Erdarbeiten verrichtete und dabei diesen Behälter fand, Daraufhin wurde VARK mit seiner etwa 21-jährigen Tochter (Ottelien van Vark) festgenommen und der SiPo Den Haag übergegeben. Da es sich um Funkverbindungen handelte, wurde ich mit der Sachbearbeitung betraut.
Aus dem Inhalt der Funksprüche ging hervor, vor allem aber aus den "Rufzeichen", dass es sich um den Niederländischen Parachutisten handelte, der mir unter Funkbezeichnung "KIKKERDRIL" bekannt war, der "Organisator" der Funkers Tony VISSER "FLIEGENDE BIERBUIK", der einige Zeit vorher festgenommen worden war.
VARK gab in seiner Vernehmung an, dass bei ihm ein unbekannter junger Mann gewohnt habe, dessen Tätigkeit und Herkunft er nicht gekannt habe. Dieser habe ihm bei seinem Fortgang - er wollte zurückkommen - einen Behälter zur aufbewahrung gegeben. Als der "Unbekannte" nicht zurückgekehrt sei, habe er den Behälter geöffnet und festgestellt, dass "geheimnisvolles" Material darin enthalten war. Er wollte es nicht vernichten und habe es deswegen in seinem Garten vergraben. Die genauen Umstände weiss ich heute nicht mehr. Jedenfalls konnte geklärt werden, dass in seinem Hause gesendet wurde und auch ein von England gelandeter Fallschirmagent gewohnt hatte und zwar mit Wissen und Unterstützung des alten heer VARK und dessen Tochter. VARK hat seine Mittäterschaft und Mitwissenschaft nie ganz zugegeben, doch lag alles klar auf der Hand.

Da ich mit dem alten Herrn Mitleid empfand, den er war den Jüngste nicht mehr, habe ich ihn zusammen mit seiner Tochter nach Hause entlassen und die Angelegenheit so hingestelltals habe er weder etwas geholfen noch gewusst.
Ich wusste, dass die Funkverbindungen bereits lahm lagen und ein Schaden unsererseits durch die Entlassungen nicht mehr eintreten konnte. Weiter hatte ich die feste Überzeugung, dass der alte VARK und auch seine Tochter nach der Entlassung nichts "illegales" mehr anfassen würden. Dazu hatten sie sich nach eingehender Verwarnung vor der Entlassung verpflichtet. Wäre der alte Herr VARK vor ein Kriegsgericht gestellt worden, hätte er es kein anderes Urteil gegen ihn als das Todesurteil gegeben, weil das Gesetz dieses forderte, da die "Beihilfe zur Spionage" erwiesen war.

Ich habe später von VARK und seiner Tochter nie wieder etwas gehört.
w.mugge@home.nl